( § 4 Abs 4 ASVG ) Das laufende Auswerten von VwGH-Erkenntnissen (Herstellung eines Leitsatzes, Redaktion von Sachverhalt und rechtlicher Beurteilung) zur Veröffentlichung in einer Zeitschrift durch einen Autor für einen Verlag erweist sich als freier Dienstvertrag, wenn vom Autor erwartet wird, dass er innerhalb einer bestimmten Zeit jedes ihm übermittelte Erkenntnis auswertet.
Amt der Wiener Landesregierung 14.01.2000, Ma 15-II-O 6/98