( § 16, § 3 KommStG, § 7 GarantieG ) Befreiungen von der Kommunalsteuer sind ausnahmslos im KommStG selbst geregelt, so dass (frühere) Befreiungen von der Gewerbesteuer bzw. Lohnsummensteuer im Bereich der Kommunalsteuer nicht zur Anwendung kommen.
VwGH 13.10.1999, 99/13/0010