Kundmachung der Kredit- und Finanzinstitute aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes, die berechtigt sind, die in den Z 1 bis Z 14 der Anlage zur Richtlinie 89/646/EWG angeführten Tätigkeiten in Österreich im Wege des freien Dienstleistungsverkehrs zu erbringen. BMF 17. 1. 2000, 23 9810/1-V/4/00; AÖF 2000/28, 14. Stück, ausgegeben am 8. 2. 2000.