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Toleranzsemester für Studienbeihilfe und Familienbeihilfe

Betriebswichtige GesetzeARD 5099/1/2000 Heft 5099 v. 18.2.2000

Verordnung des BM f. Wissenschaft und Verkehr über die Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Studienbeihilfe; BGBl II 2000/52, ausgegeben am 11. 2. 2000

Studienbeihilfe

Für die folgenden Studienrichtungen wird mit der Verordnung BGBl II 2000/52 die Anspruchsdauer für den Bezug von Studienbeihilfe (§ 18 Abs 1 StudFG) um ein Semester verlängert:

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