BMF 10.01.2000, 14 0668/1-IV/14/99
1. Zuschreibungsgebot bei Beteiligungen
1.1 Mit dem AbgÄG 1996, BGBl 1996/797, wurde in § 6 Z 13 EStG 1988 ein an den handelsrechtlichen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung orientiertes Zuschreibungsgebot für Beteiligungen - das sind Anteile an Körperschaften - eingeführt. Das Zuschreibungsgebot ist erstmalig bei der Veranlagung 1998 anzuwenden. In zeitlicher Hinsicht betrifft das Zuschreibungsgebot somit erst ab der Veranlagung 1998 relevante Wertsteigerungen. Es sind dies Wertsteigerungen in Wirtschaftsjahren, deren Ende in das Kalenderjahr 1998 oder in ein späteres Kalenderjahr fällt.