( § 25 GmbHG, § 1014 ABGB ) Eine analoge Anwendung des § 1014 ABGB - betreffend Haftung des Arbeitgebers auch für Vermögensschäden des Arbeitnehmers infolge Schadenersatzverpflichtung des Arbeitnehmers gegenüber Dritten - auf Geschäftsführer einer GmbH ist ausgeschlossen, weil es sich bei deren Haftung um eine gesetzliche Anordnung und nicht um den Eintritt eines Risikos aus einem aufgetragenen Geschäft handelt.