( § 2 Abs 1, § 8 Abs 1 EFZG ) Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entgeltfortzahlung bzw. des Arbeitgebers auf Erstattung des fortgezahlten Entgelts nach einer unfallbedingten Arbeitsverhinderung kann verloren gehen, wenn sich der Arbeitnehmer von einem alkoholbeeinträchtigten Fahrer im Auto mitnehmen lässt und bei einem vom Fahrer verschuldeten Verkehrsunfall verletzt wird.
VwGH 17.11.1999, 94/08/0159