( § 48 Abs 7 VBO, § 41, § 48 BesoldungsO 1994 ) § 48 Abs 7 Vertragsbedienstetenordnung (VBO) 1995 schließt die Zurechnung von Dienstverhältnissen zu inländischen Gebietskörperschaften zur Dienstzeit nach § 48 Abs 6 VBO 1995 aus, wenn der Vertragsbedienstete beim Ende des früheren Dienstverhältnisses eine Abfertigung erhalten und diese nicht gemäß § 48 Abs 8 VBO 1995 (Wiederaufnahme des Dienstverhältnisses innerhalb von 2 Jahren) oder § 41 Abs 4 Besoldungsordnung 1994 (Austritt in Zusammenhang mit Geburt bzw. Annahme eines Kindes und Wiederaufnahme des Dienstverhältnisses innerhalb von 2 Jahren) zurückerstattet hat. OLG Wien 16.09.1999, 10 Ra 130/99g, Revision unzulässig.