( § 3 Abs 1 Z 14, § 15 EStG ) Der Vorteil aus der Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung (z.B. Betriebsausflug) hat angemessen zu sein. Die Angemessenheit hängt von ganz unterschiedlichen Kriterien ab (z.B. Gehalts- und Bildungsniveau der Mitarbeiter, Branchenvergleich). Die Finanzverwaltung hat S 5.000,- als angemessen festgesetzt und hält weiterhin daran fest, dass dieser Betrag pro Kalenderjahr zusteht und ein „Aufsparen“ von mehreren Jahren nicht möglich ist. Protokoll über ein Roundtable-Gespräch der Arbeitsgruppe Lohnsteuer des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder am 8. 6. 1999 mit Amtsdir. Bernold. (SWK 1999/1324, Heft 34)