( § 3 Abs 1 Z 13, § 15 EStG ) Handelt ein Arbeitgeber mit einem Fitnesscenter-Betreiber ein (günstiges) Jahrespauschale aus und bezahlt dieses, wodurch jeder seiner Mitarbeiter (ohne eigene Kosten) die Möglichkeit hat, das Fitnesscenter zu besuchen, ist kein Sachbezug anzusetzen. Auch ein angemietetes Fitnesscenter gilt als „arbeitgebereigene“ Einrichtung (vgl. RZ 77 LStR). Keine Steuerfreiheit würde allerdings vorliegen, wenn die Nutzung nur durch die Geschäftsführer oder leitenden Angestellten möglich wäre. Protokoll über ein Roundtable-Gespräch der Arbeitsgruppe Lohnsteuer des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder am 8. 6. 1999 mit Amtsdir. Bernold. (SWK 1999/1324, Heft 34)