( § 67 Abs 3 EStG ) Im Konzern übernommene Abfertigungsansprüche können vom neuen Unternehmen im Auszahlungsfall nach § 67 Abs 3 EStG versteuert werden, wobei als Konzernunternehmen nicht nur die ausdrücklich angeführten, nämlich solche gemäß § 15 AktG, sondern z.B. auch solche nach dem wortgleichen § 115 GmbHG gelten. Protokoll über ein Roundtable-Gespräch der Arbeitsgruppe Lohnsteuer des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder am 8. 6. 1999 mit Amtsdir. Bernold. (SWK 1999/1326, Heft 34)