Änderung der NÖ Abgabenordnung 1977 (NÖ AO 1977), (6. Novelle); durch Einfügung eines neuen § 186a NÖ AO wird - wie bereits in Tirol und im Burgenland - der Entfall der Rückzahlungsverpflichtung von Abgaben normiert, insoweit sie wirtschaftlich von einem anderen als dem Abgabepflichtigen getragen worden sind (siehe dazu ausführlich bereits ARD 5090/1/2000 und ARD 5092/2/2000). LGBl f. Niederösterreich 3400-7, 9. Stück, ausgegeben am 31. 1. 2000.