( § 78 EStG ) Wird eine Prämie erst im (Kalender-)Jahr nach Ende des Dienstverhältnisses ausgezahlt, muss - obwohl kein Dienstverhältnis mehr besteht - der Arbeitgeber Lohnsteuer (hier: mit dem Belastungsprozentsatz) einbehalten. Protokoll über ein Roundtabel-Gespräch der Arbeitsgruppe Lohnsteuer des Fachsenats für Steuerrecht der Kammer der Wirtschaftstreuhänder am 8. 6. 1999 mit Amtsdir. Bernold. (SWK 1999/1326, Heft 34)