( § 25 AlVG ) Auch wenn ein Arbeitsloser bei Aufnahme einer Beschäftigung vom (Weiter-)Bezug eines nicht gebührenden Arbeitslosengeldes nichts gewusst haben sollte, ist das bezogene Arbeitslosengeld rückforderbar.
VwGH 21.09.1999, 99/08/0084
( § 25 AlVG ) Auch wenn ein Arbeitsloser bei Aufnahme einer Beschäftigung vom (Weiter-)Bezug eines nicht gebührenden Arbeitslosengeldes nichts gewusst haben sollte, ist das bezogene Arbeitslosengeld rückforderbar.
VwGH 21.09.1999, 99/08/0084