Verordnung der Landesregierung v. 25. 1. 2000, mit der die Richtsätze, die Bekleidungsbeihilfe, der Heizkostenzuschuss, die Wohnkosten und die Höhe des Taschengeldes nach dem Burgenländische Sozialhilfegesetz 2000 festgesetzt werden. LGBl f. Burgenland 2000/10, 5. Stück, ausgegeben am 26. 1. 2000.