( § 4 Abs 1 EStG ) Ist die Überlassung einer Dienstwohnung bei Betrieben vergleichbarer Art nicht üblich, kommt bei Vermietung einer Wohnung an Angehörige des Betriebsinhabers eine Zuordnung der Wohnung zum Betriebsvermögen nicht in Frage, es sei denn, dass betriebliche Gründe gegenüber privaten Gründen im Vordergrund stehen.
VwGH 30.09.1999, 98/15/0005