Mindestlohntarif ab 1. 1. 2000 des Bundeseinigungsamtes beim BMAGS 50/BEA/2000-2 v. 12. 1. 2000 für Angestellte in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen und von Vereinen, die Tagesmütter bzw. Kinderbetreuer in selbst organisierten bzw. elternverwalteten Kindergruppen beschäftigen. M 1/2000/XXII/96/1.
Anm.: Siehe dazu auch den Mindestlohntarif für die HelferInnen in Privatkindergärten ab 1. 1. 2000, ARD 5087/6/2000.