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BMAGS 50/BEA/2000-2 v. 12. 1. 2000

Betriebswichtige GesetzeARD 5092/3/2000 Heft 5092 v. 25.1.2000

Mindestlohntarif ab 1. 1. 2000 des Bundeseinigungsamtes beim BMAGS 50/BEA/2000-2 v. 12. 1. 2000 für Angestellte in privaten Kinderbetreuungseinrichtungen und von Vereinen, die Tagesmütter bzw. Kinderbetreuer in selbst organisierten bzw. elternverwalteten Kindergruppen beschäftigen. M 1/2000/XXII/96/1.

Anm.: Siehe dazu auch den Mindestlohntarif für die HelferInnen in Privatkindergärten ab 1. 1. 2000, ARD 5087/6/2000.

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