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Gefahrgutbeauftragte - Meldung bis 31. 1. 2000 und Schulung

Betriebswichtige GesetzeARD 5092/1/2000 Heft 5092 v. 25.1.2000

Gefahrgutbeauftragte

Gemäß § 11 Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG) haben Unternehmen, deren Tätigkeiten die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene oder auf Wasserstraßen oder das mit dieser Beförderung zusammenhängende Be- oder Entladen umfassen, ab 31. 12. 1999 einen oder mehrere qualifizierte Personen mit deren Zustimmung als Sicherheitsberater für die Gefahrgutbeförderung (Gefahrgutbeauftragte) zu benennen.

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