( WassergebO Jenbach ) Wird eine Lagerhalle als Zubau an ein bestehendes Holzkonstruktionswerk, das an die bestehende Wasserversorgungsanlage angeschlossen ist, errichtet, wird die Wasseranschlussgebühr für diesen Zubau bereits mit dem Baubeginn der Lagerhalle fällig, wobei es nicht darauf ankommt, ob die als Zubau errichtete Lagerhalle selbst an die Wasserversorgungsanlage angeschlossen oder ein solcher Anschluss notwendig und vorgeschrieben ist. VwGH 17.05.1999, 98/17/0215. (Beschwerde abgewiesen)