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§ 20 Abs 13 OÖ BauO

Steuerrechtliche EntscheidungenARD 5091/49/2000 Heft 5091 v. 21.1.2000

( § 20 Abs 13 OÖ BauO ) Etwaige Bundes- oder Landeszuschüsse für die Herstellung einer Verkehrsfläche können nicht als Teil des von der Gemeinde getragenen Anteils an den tatsächlichen Kosten der Errichtung einer Verkehrsfläche angesehen werden. VwGH 17.05.1999, 96/17/0073. (Bescheid aufgehoben)

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