( § 20 Abs 13 OÖ BauO ) Etwaige Bundes- oder Landeszuschüsse für die Herstellung einer Verkehrsfläche können nicht als Teil des von der Gemeinde getragenen Anteils an den tatsächlichen Kosten der Errichtung einer Verkehrsfläche angesehen werden. VwGH 17.05.1999, 96/17/0073. (Bescheid aufgehoben)