( KanalO Nenzing ) Die auf eine Mengeneinheit des Abwassers entfallenden Betriebskosten und die Eignung der über ein bestimmtes Ausmaß hinausgehenden Schmutzwassermenge zur Verringerung der Betriebskosten sind jeweils jahresbezogen im Bescheid schlüssig und nachvollziehbar festzustellen. VwGH 26.04.1999, 98/17/0212. (Bescheid aufgehoben)