( § 34 Abs 8 EStG ) Durch auswärtigen Schulbesuch, bei dem eine Teilnahme an den Familienmahlzeiten zu den üblichen Essenszeiten nicht möglich ist, entstehen idR Mehraufwendungen für die Verpflegung der Kinder. Das Gegenteil wäre von der Finanzbehörde im Bescheid begründet darzustellen. Hiezu ist der ein Bescheid enthaltener Hinweis, es könne nicht ohne weiteres gesagt werden, dass in Ballungszentren den Schülern die Einnahme des Mittagessens zu Hause möglich sei, nicht ausreichend. VwGH 27.05.1999, 97/15/0043. (Bescheid aufgehoben)