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§ 1a Wr. ParkometerG, § 103 KFG

BetriebswichtigesARD 5091/30/2000 Heft 5091 v. 21.1.2000

( § 1a Wr. ParkometerG, § 103 KFG ) Stimmen in einer Lenkererhebung die Angaben des Kfz-Kennzeichens zwar mit der Markenangabe, nicht aber mit der Typenbezeichnung des Kfz des Zulassungsbesitzers vollständig überein, ändert die unrichtige Typenbezeichnung nichts an der Eindeutigkeit der Anfrage, so dass es dem Zulassungsbesitzer möglich gewesen wäre, die Lenkerauskunft für dieses Kfz gemäß § 1a Wr. Parkometergesetz zu geben. VwGH 22. 3.1999, 98/17/0251, 0252 und 0261. (Beschwerden abgewiesen)

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