vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 18 Abs 2 Z 2 GGG, § 58 JN

BetriebswichtigesARD 5091/27/2000 Heft 5091 v. 21.1.2000

( § 18 Abs 2 Z 2 GGG, § 58 JN ) Unterhaltsansprüche fallen auch dann nicht unter die Bewertungsvorschrift des § 16 Abs 2 lit b GGG für Ehescheidungsklagen, wenn sie in Form eines den ursprünglichen Streitgegenstand des streitigen Verfahrens erweiternden Scheidungsvergleiches geltend gemacht werden. Unterhaltsleistungen auf unbestimmte Zeit sind gemäß § 58 Abs 1 JN mit dem Dreifachen der Jahresleistung ansetzen. VwGH 30.04.1999, 97/16/0017. (Bescheid aufgehoben)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte