( § 12a Abs 2 MRG ) Herstellung und Verkauf von Maßhemden nützen nur einem sehr kleinen, einkommensstarken Teil der Bevölkerung; bei Ermittlung des angemessenen Geschäftsraummietzinses nach Unternehmensveräußerung ist daher keine soziale Rücksichtnahme angezeigt.
OGH 11.05.1999, 5 Ob 129/99b