( § 217 Abs 1 BAO ) Da die Zahlung von Umsatzsteuer aufgrund einer Umsatzsteuernachforderung nach Bekanntgabe des Umsatzsteuerbescheides erst nach Fälligkeit erfolgt, ist ein Säumniszuschlag einzuheben. VwGH 22. 4.1999, 97/15/0200. (Beschwerde abgewiesen)