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§ 217 Abs 1 BAO

Lohnsteuer und AbgabenARD 5091/22/2000 Heft 5091 v. 21.1.2000

( § 217 Abs 1 BAO ) Da die Zahlung von Umsatzsteuer aufgrund einer Umsatzsteuernachforderung nach Bekanntgabe des Umsatzsteuerbescheides erst nach Fälligkeit erfolgt, ist ein Säumniszuschlag einzuheben. VwGH 22. 4.1999, 97/15/0200. (Beschwerde abgewiesen)

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