vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 10 AZG

ArbeitsrechtARD 5091/6/2000 Heft 5091 v. 21.1.2000

( § 10 AZG ) Ein Überstundenpauschale darf im Durchschnitt nicht geringer sein als das Entgelt, das den tatsächlichen Überstunden entspricht. Wird in der Folge die dem Pauschale zugrunde gelegte Überstundenzahl überschritten (bei variablen Überstunden im Durchschnitt), gebührt besondere Überstundenentlohnung bezüglich des Überhanges.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte