( § 6 UrlG, KV-Gastgewerbe ) Im Gastgewerbe zählen laut Kollektivvertrag auch die Sonntage als Werktage und gilt der wöchentliche Ruhetag anstelle des Sonntags. Die gesetzlich anerkannten Feiertage zählen während des Urlaubs nicht als Urlaubstage. ASG Wien 01.07.1999, 34 Cga 160/98t, Berufung erhoben.
Anm.: Bestätigt durch OLG Wien 27. 3. 2000, 10 Ra 292/99f, ARD 5122/35/2000.