( § 7 Abs 3 Z 2 AlVG ) Ein Fremder, dessen Inlandsaufenthalt rechtlich nicht beendet werden darf (hier: Asylwerber mit Aufenthaltsberechtigung aufgrund der aufschiebenden Wirkung einer VwGH-Beschwerde), darf nicht aus Gründen, die auf einen österreichischen Staatsbürger nicht zutreffen könnten, vom Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen werden. VwGH 04.05.1999, 98/08/0371. (Bescheid aufgehoben)