vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 4 Abs 4 EFZG, § 8 Abs 8 AngG

Arbeitsrechtliche EntscheidungshinweiseARD 5089/37/2000 Heft 5089 v. 14.1.2000

( § 4 Abs 4 EFZG, § 8 Abs 8 AngG ) Befindet sich ein Arbeitnehmer im Krankenstand, und wird er vom Arbeitgeber telefonisch davon verständigt, dass er gekündigt sei und mit sofortiger Wirkung nicht mehr zu kommen brauche, besteht keine Verpflichtung, in diesem Fall den Arbeitgeber ohne Verzug von der Arbeitsverhinderung in Kenntnis zu setzen. Eine Verwirkung des Entgeltanspruchs gemäß § 4 Abs 4 EFZG kann daher nicht eintreten. OLG Wien 28.04.1999, 7 Ra 44/99p, Revision unzulässig.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte