( § 1152 ABGB, § 235 ZPO ) Macht ein freier Dienstnehmer Entgeltansprüche aus einem echten Dienstverhältnis geltend, kann ihm auch ohne Klagsänderung dieser Anspruch zuerkannt werden.
OLG Wien 16.09.1999, 10 Ra 161/99s
in Abänderung von ASG Wien 1. 2. 1999, 8 Cga 293/93b, ARD 5038/34/99