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BGBl I 2000/4

Betriebswichtige GesetzeARD 5089/8/2000 Heft 5089 v. 14.1.2000

Änderung des Straßenbenützungsabgabegesetzes. Die Straßenbenützungsabgabe wird für das erste Kalenderhalbjahr 2000 mit S 8.350,- festgesetzt und die Abgabensätze werden ab Juli 2000 differenziert für Kraftfahrzeuge (Fahrzeugkombinationen) mit bis zu 3 Achsen bzw. mit 4 Achsen oder mehr und unterschiedlich je nach der EURO-Einstufung der Kfz festgesetzt. Bei der Benützung von Straßen nach dem 30. 6. 2000 ist in die Aufzeichnungen weiters die Schadstoffemissionsklasse des verwendeten Kfz und statt des höchsten zulässigen Gesamtgewichtes die Zahl der Achsen des Kfz oder der Fahrzeugkombination aufzunehmen. Die Selbstberechnung und Anmeldung der Halbjahresabgabe für das erste Kalenderhalbjahr 2000 hat bis zum 15. 2. 2000 (Fälligkeitstag), die Selbstberechnung und Anmeldung der Halbjahresabgabe für das zweite Kalenderhalbjahr 2000 hat bis zum 16. 8. 2000 (Fälligkeitstag) zu erfolgen. Bundesgesetz; BGBl I 2000/4, ausgegeben am 11. 1. 2000.

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