( § 82 lit d GewO ) Das Urteil des ASG Wien 10. 2. 1999, 19 Cga 96/97v, ARD 5064/50/99, betreffend Entlassung wegen unbefugter Inbetriebnahme eines Firmen-Kfz trotz ausdrücklichen Verbots des Arbeitgebers und ohne Besitz eines Führerscheins, wurde bestätigt. OLG Wien 28.10.1999, 7 Ra 205/99i.