( § 863, § 879 ABGB ) Das AngG sieht keine zwingenden Regelungen vor, in welcher Form der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Bezahlung des Gehaltes hat. Die Grenze, die hier besteht, ist die Sittenwidrigkeit iSd § 879 ABGB. Eine Vereinbarung (hier: zwischen Lebensgefährten), wonach zustehendes Gehalt mit Reisen abgedeckt werden soll, die vom Arbeitgeber bezahlt werden, ist nicht sittenwidrig. OLG Wien 30.11.1999, 7 Ra 274/99m, in Bestätigung von ASG Wien 7. 5. 1999, 4 Cga 113/98k, ARD 5057/28/99, Revision unzulässig.