( § 3 ArbVG , § 6, § 12 UrlG ) Eine Vereinbarung, wonach das Urlaubsentgelt unabhängig vom Verbrauch des Urlaubs durch Zahlung eines erhöhten laufenden Entgelts (oder mit einem Zuschlag zu diesem) abgegolten werden soll, ist unwirksam.
( § 3 ArbVG , § 6, § 12 UrlG ) Eine Vereinbarung, wonach das Urlaubsentgelt unabhängig vom Verbrauch des Urlaubs durch Zahlung eines erhöhten laufenden Entgelts (oder mit einem Zuschlag zu diesem) abgegolten werden soll, ist unwirksam.