( § 28 Abs 1, § 2 Abs 4 AuslBG ) Bei verbotener Ausländerbeschäftigung von zu „geschäftsführenden Gesellschaftern“ bestellten ausländischen Bauarbeitern kann sich der Arbeitgeber nicht darauf berufen, dass die gesellschaftsrechtliche Konstruktion durch einen Notar vorgenommen worden ist. VwGH 26.05.1999, 97/09/0005 .. (Beschwerde abgewiesen)