Anrechnung des Karenzurlaubes bei dienstzeitabhängigen Ansprüchen? Artikel von Dr. Bernhard W. Gruber, Wien. Der Autor vertritt in diesem Artikel die Meinung, dass § 15 Abs 2 MSchG derzeit in Hinblick auf § 8 APSG gemäß Art 141 EGV wegen Diskriminierung von Frauen insofern unanwendbar sei, als der erste Karenzurlaub entgegen dem Gesetzeswortlaut im Ausmaß von bis zu 6 Monaten auf alle dienstzeitabhängigen Ansprüche anzurechnen ist. (ecolex 1999/786, Heft 11)