Zur Gestaltung von Kündigungsterminen im Arbeitsverhältnis. Artikel von Dr. Johannes Winkler, Linz. Der Autor vertritt entgegen der nicht rechtskräftigen Entscheidung des ASG Linz 7 Cga 126/98d v. 28. 4. 1999 = ARD 5086/23/99 die Meinung, dass Kündigungsfristen und Kündigungstermine als Einheit „zeitlicher Bestandsschutz des Arbeitsverhältnisses“ zu sehen seien. Bei der vertraglichen Gestaltung darf der Arbeitnehmer hinsichtlich der Kündigungsfristen und insgesamt nicht schlechter gestellt werden als der Arbeitgeber. (ecolex 1999/788, Heft 11)