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Arbeitsunfall bei Überfall auf Arbeitnehmer aus privaten Motiven

SozialversicherungARD 5086/24/99 Heft 5086 v. 28.12.1999

( ASVG § 175 ) Wird ein Arbeitnehmer auf dem Weg zur Arbeitsstätte aus privaten Motiven überfallen, kann dennoch ein Arbeitsunfall vorliegen, wenn die besonderen Verhältnisse des Arbeitsweges (hier: 5 Uhr früh, Ende September) den Überfall begünstigt und somit neben den betriebsfremden Beweggründen eine Mitursache des Überfalls gebildet haben.

OGH 10 Ob S 201/99b v. 05.10.1999

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