Verordnung der BMAGS betreffend die Einbeziehung weiterer Personengruppen (Bezieher von wiederkehrenden Versorgungsleistungen nach dem Ärztegesetz, der RAO und dem Ziviltechnikerkammergesetz) in den anspruchsberechtigten Personenkreis des BPGG (Einbeziehungsverordnung 1999).