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Pauschalierter Dienstgeberbeitrag für geringfügig Beschäftigte

SozialversicherungARD 5084/8/99 Heft 5084 v. 17.12.1999

OÖ GKK, DG-InfoNr 147/1999, Dezember 1999

Dienstgeber, die mehr als eine Person geringfügig beschäftigen, müssen einen pauschalierten Dienstgeberbeitrag für jene Monate entrichten, in denen die Lohnsumme der geringfügig Beschäftigten das 1 1/2fache der Geringfügigkeitsgrenze (das sind für 1999: S 5.849,-) übersteigt. Der pauschalierte Dienstgeberbeitrag wird mit Jahresende 1999 fällig.

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