( ASVG § 67 Abs 10 ) Einem geschäftsführenden Gesellschafter einer KG kommt die Bereinigungswirkung des Zwangsausgleiches der KG hinsichtlich offener Beitragsschulden der KG, nicht zugute, wenn er als Vertreter der KG seine gegenüber dem SV-Träger bestehende gesetzliche Verpflichtung zur rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Entrichtung von SV-Beiträgen aus dem von ihm verwalteten Gesellschaftsvermögen schuldhaft verletzt hat. VwGH 96/08/0385 v. 04.05.1999. (Beschwerde abgewiesen)