Karenzgeld
Wie verlautet sollen die veränderlichen Werte im Bereich des Karenzgeldgesetzes ab 1. 1. 2000 wie folgt festgesetzt werden:
Karenzgeld einheitlich (§ 7 KGG) S 186,60 täglich
Karenzgeld
Wie verlautet sollen die veränderlichen Werte im Bereich des Karenzgeldgesetzes ab 1. 1. 2000 wie folgt festgesetzt werden:
Karenzgeld einheitlich (§ 7 KGG) S 186,60 täglich