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Veränderliche Werte für 2000 im Bereich des Karenzgeldgesetzes und der Arbeitslosenversicherung

SozialversicherungARD 5083/18/99 Heft 5083 v. 14.12.1999

Karenzgeld

Wie verlautet sollen die veränderlichen Werte im Bereich des Karenzgeldgesetzes ab 1. 1. 2000 wie folgt festgesetzt werden:

Karenzgeld einheitlich (§ 7 KGG) S 186,60 täglich

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