( Wr. SperrzeitenVO 1998 § 3 Abs 1 ) Infolge einer Änderung der Sperrzeitenverordnung des Landeshauptmannes von Wien, mit der die Sperrstunde und die Aufsperrstunde im Gastgewerbe festgelegt werden, dürfen 1999 zum ersten Mal alle Wiener Gastronomiebetriebe am Weihnachtsabend auch nach 20 Uhr offen halten.
LGBl f. Wien 1999/54, 54. Stück, ausgegeben am 9. 12. 1999