( ASVG § 107 Abs 1 ) Ist infolge rechtskräftig aberkannten Anspruchs auf Notstandshilfe auch der Krankenversicherungsschutz für die Ehefrau eines Selbständigen, dessen Einkünfte den notstandshilfeunschädlichen Grenzbetrag überstiegen, rückwirkend weggefallen, ist auch der Bezug von Krankengeld und Wochengeld zu Unrecht erfolgt und kann zurückgefordert werden.
OGH 10 Ob S 70/99p v. 4. 5. 1999