( BWG § 97 Abs 1 Z 6 ) Eine Überschreitung der Großkreditgrenzen während des Jahres 1996 konnte im Fall des Ausscheidens eines Unternehmens des ÖIAG-Konzerns aus dem Konzernbereich nicht zum Anlass der Vorschreibung von Pönalezinsen genommen werden. VwGH 97/17/0449 v. 26.04.1999. (Bescheid aufgehoben)