( ASVG § 67 Abs 10 , ABGB § 1311, StGB § 159 ) Die Ausfallshaftung des Geschäftsführers einer GmbH, deren Zahlungsunfähigkeit er fahrlässig herbeigeführt hat, für unbeglichene SV-Beiträge nach § 67 Abs 10 ASVG schließt die Zuerkennung von Schadenersatzansprüchen des SV-Trägers, über die das Zivilgericht im streitigen Verfahren zu erkennen hat, nicht aus.
OGH 1 Ob 50/99f v. 27.04.1999