Zur Sicherung der Bundeshöchstzahl gemäß § 12a Abs 1 AuslBG werden Landeshöchstzahlen für das Jahr 2000 wie folgt festgesetzt (Landeshöchstzahlenverordnung 2000):
Burgenland............ 3.100
Kärnten............... 7.000
Zur Sicherung der Bundeshöchstzahl gemäß § 12a Abs 1 AuslBG werden Landeshöchstzahlen für das Jahr 2000 wie folgt festgesetzt (Landeshöchstzahlenverordnung 2000):
Burgenland............ 3.100
Kärnten............... 7.000