BMF v. 29.10.1999
Die Einbringung eines Einzelbetriebes mit einem nach rückwirkenden Entnahmen iSd § 16 Abs 5 UmgrStG negativen Buchwert, aber positiven Verkehrswert gegen Gewährung von Substanzgenussrechten iSd § 8 Abs 3 Z 1 KStG 1988 entspricht den Voraussetzungen des Art III UmgrStG.